Saison 2020/2021: Infos, Hygienekonzept...

[ von Johannes Klima - 6. September 2020 ]

Ab 14.09.2020 geht es wieder los. Die Volleyballgruppen dürfen unter den aktuell gültigen Hygienevorschriften trainieren. Die Trainingszeiten für die Saison 2020/2021 sind wie folgt:


Montag     18:00 - 20:00 Uhr    U17 weiblich

Montag      19:30 - 21:30 Uhr    Herren

Montag     20:00 - 22:00 Uhr    Freizeit Mixed (Ballgäuer)

Dienstag    17:00 - 18:30 Uhr    Kleinfeldvolleyball U14 weiblich

Freitag      18:00 - 20:00 Uhr    Volleyball Mixed


Die Trainingseinheiten finden wie gewohnt in der Turnhalle des Marianums statt. Das aktuelle Hygienekonzept der Abteilung Volleyball ist auf der Homepage: www.tsv-buxheim.de eingestellt.


Hygieneschutzkonzept

 

für den Verein

TSV 1980 Buxheim e.V.

Abteilung Volleyball

Stand: 02.09.2020


 

Organisatorisches

o    Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

o    Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

o    Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

o    Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.

o    Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

o    Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

o    Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist durch den Betreiber der Sportstätte gesorgt.

o    Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.

o    Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.

o    In den sanitären Einrichtungen werden ausreichend Seife und Einmalhandtücher durch den Betreiber zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich durch den Betreiber gereinigt. 

o    Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden vor und nach jeder Trainingseinheit desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt, i.d.R. der Trainer/Übungsleiter.

o    Unsere Indoorsportanlagen werden alle 120 Minuten so gelüftet, dass ein ausreichender Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Lüftungsanlagen verwendet.

o    Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets feste Trainingsgruppen.

o    Für Trainingspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss gereinigt werden.

o    Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht. 

o    Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.

o    Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt.

o    Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.

o    Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.


Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

o    Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

o    Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.

o    Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).

o    Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.

Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.

Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport

o    Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 120 Minuten beschränkt.

o    Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen ausreichenden Luftaustausch gewährleisten zu können.

o    Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.

o    Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich).

o    Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.

Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

 

Zusätzliche Maßnahmen in Umkleiden und Duschen

o    Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen ist eine entsprechende Fußbekleidung zu nutzen.

o    In den Umkleiden und Duschen wir für eine ausreichende Durchlüftung gesorgt.

o    In Mehrplatzduschräumen sind Duschplätze deutlich voneinander getrennt. 

o    Zwischen Waschbecken und Duschen ist ein Spritzschutz angebracht

o    Die Anzahl der Personen in den Umkleiden und Duschen orientiert sich an deren Größe und den vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten.

o    Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wird beachtet.

o    Die Nutzer von Duschen haben eigene Handtücher mitzubringen.

Die Fußböden und weitere Kontaktflächen werden täglich gereinigt.

 

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb, sobald dieser gestattet wird

o    Außerhalb des Wettkampfs, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht eine Maskenpflicht.

o    Wettkämpfe werden ausnahmslos ohne Zuschauer ausgetragen.